Makroskopisch ist die Trennung von maternalem und fetalem Gewebe der Plazenta nicht möglich, aus juristischer Sicht schon: Der maternale Teil der Plazenta gehört der Mutter und muss daher bei Wunsch von der Geburtsklinik an die Mutter herausgegeben werden. Nach der in Deutschland herrschenden jeristischen Ansicht entsteht an abgetrennten Körperteilen Eigentum bei dem Menschen, von dessen Körper die Abtrennung erfolgt. Der fetale Anteil der Plazenta gehört nach diesen Grundsätzen dem Neugeborenen (wie auch die Nabelschnur), weil sie dessen Körper zuzuordnen ist. Mutter und Vater können darüber im Interesse des Kindes verfügen und daher auch die Herausgabe von der Klinik verlangen.
Quelle: Mutterkuchen – mal versuchen? Humane maternale Plazentophagie:
möglicher Nutzen und potenzielle Risiken.
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